Yves Guillemot
Quelle: Wikipedia

Ubisoft-CEO Yves Guillemot muss wegen Belästigungsvorwürfen vor französisches Gericht

Die rechtlichen Auseinandersetzungen über die Belästigungsvorwürfe bei Ubisoft entwickeln sich weiter. Yves Guillemot, der Geschäftsführer, wurde für den 1. Oktober 2025 vor das Gericht im Pariser Vorort Bobigny geladen.

Inhaltsverzeichnis
  1. Verurteilungen wegen Straftaten von ehemaligen Angestellten
  2. Vorladung für die HR-Direktorin und Guillemot
  3. Ubisoft ist nicht Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen
  4. Ubisoft reagiert auf Vorfall
  5. Gewerkschaft übt Kritik an den Unternehmensleitern

Der Fall ist verknüpft mit den Verfahren gegen mehrere ehemalige Führungspersönlichkeiten des Unternehmens, die bereits im Juni 2025 verurteilt wurden.


Verurteilungen wegen Straftaten von ehemaligen Angestellten

Im Juni dieses Jahres wurden bereits drei frühere Manager von Ubisoft wegen sexueller Belästigung zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt. Die drei betroffenen ehemaligen Mitarbeiter verließen den Konzern jedoch bereits 2020 im Zuge einer umfassenden Kündigungs- und Rücktrittswelle.

Der Prozess stellte den vorläufigen Höhepunkt der seit 2020 anhaltenden Belastungen dar, denen Ubisoft ausgesetzt ist. Zu jener Zeit berichteten viele aktuelle und ehemalige Angestellte von einem giftigen Arbeitsumfeld und wiederholten Übergriffen.


Vorladung für die HR-Direktorin und Guillemot

Laut dem französischen Sender BFM TV wurde eine Vorladung gegen Guillemot erlassen. Dadurch ist er verpflichtet, am 1. Oktober persönlich vor Gericht zu erscheinen. Auch Personalchefin Marie Derain sowie Ubisoft als juristische Person wurden neben ihm vorgeladen.

Die Vorladung ist eine Reaktion auf eine Klage der Gewerkschaft Solidaires Informatiques sowie von vier Einzelpersonen, die bereits als Nebenkläger im Verfahren gegen die ehemaligen Manager aufgetreten waren.


Ubisoft ist nicht Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen

Die französische Staatsanwaltschaft hatte die Vorwürfe umfassend überprüft, entschied jedoch, dass es keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen Ubisoft oder das derzeitige Management geben wird. Im Juni wurde dies im Rahmen der Schlussplädoyers bestätigt.

Guillemots Vorladung betrifft damit kein individuelles Strafverfahren, sondern seine Rolle als CEO und die Verantwortung, die ihm für die Verstöße unter seiner Leitung zugeschrieben wird.


Ubisoft reagiert auf Vorfall

Cécile Russeil, Executive Vice President von Ubisoft, betonte in einer Stellungnahme, dass der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter höchste Priorität habe. Das Unternehmen verfolge eine Nulltoleranzpolitik gegenüber sexueller oder moralischer Belästigung, sexistischer Diskriminierung und anderen Formen von Übergriffen.

Guillemot hatte sich bereits 2020 zu den Vorwürfen geäußert. Damals erklärte er, dass einzelne Führungskräfte das Vertrauen, das er in sie gesetzt habe, missbraucht hätten. Er selbst habe sich nie von seinen Werten und ethischen Grundsätzen entfernt und wolle Ubisoft weiter umgestalten, um die Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft zu bewältigen.


Gewerkschaft übt Kritik an den Unternehmensleitern

Die Gewerkschaft Solidaires Informatiques betrachtet die Vorladung als ein bedeutendes Signal. Sie warf Ubisoft bereits in der Vergangenheit mangelnde Transparenz und unzureichende Konsequenzen vor. Ein Vertreter bestätigte, dass Guillemot die Vorladung zunächst nicht persönlich angenommen habe und auch seine Familie dies abgelehnt habe.

Die wiederauflebende öffentliche Aufmerksamkeit wird voraussichtlich zu einem neuen Druckanstieg für das Unternehmen führen. Selbst wenn strafrechtliche Konsequenzen ausbleiben, steht der CEO weiterhin unter moralischer und politischer Beobachtung.


The Escapist wird von unseren Lesern unterstützt. Wenn jemand über Links auf unserer Website Geld einsetzt, dann erhalten wir möglicherweise eine kleine Affiliate-Provision. Erfahren Sie mehr in unseren Affiliate-Richtlinien.
Verwandte Inhalte
Inhaltsverzeichnis
  1. Verurteilungen wegen Straftaten von ehemaligen Angestellten
  2. Vorladung für die HR-Direktorin und Guillemot
  3. Ubisoft ist nicht Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen
  4. Ubisoft reagiert auf Vorfall
  5. Gewerkschaft übt Kritik an den Unternehmensleitern
Verwandte Inhalte
Inhaltsverzeichnis
  1. Verurteilungen wegen Straftaten von ehemaligen Angestellten
  2. Vorladung für die HR-Direktorin und Guillemot
  3. Ubisoft ist nicht Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen
  4. Ubisoft reagiert auf Vorfall
  5. Gewerkschaft übt Kritik an den Unternehmensleitern
Verwandte Inhalte
Inhaltsverzeichnis
  1. Verurteilungen wegen Straftaten von ehemaligen Angestellten
  2. Vorladung für die HR-Direktorin und Guillemot
  3. Ubisoft ist nicht Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen
  4. Ubisoft reagiert auf Vorfall
  5. Gewerkschaft übt Kritik an den Unternehmensleitern
Author
Image of Matthias Friess
Matthias Friess
Gaming Experte
Matthias hat seine Gaming-Leidenschaft schon früh entdeckt, als er auf dem NES und dem Super Nintendo seine ersten Abenteuer erlebte. Seitdem hat ihn die Faszination für Spiele nie losgelassen. Heute berichtet er täglich über alles, was in der Gaming Welt passiert. Von frischen Releases bis zu den wichtigsten Entwicklungen in der Branche bringt er das Wesentliche verständlich und mit Leidenschaft auf den Punkt. Seine Texte sollen nicht nur informieren, sondern auch Spaß machen. Wer regelmäßig reinschaut, findet fundierte News, ehrliche Einschätzungen und immer wieder auch ein Augenzwinkern. In seiner Freizeit zockt Matthias nicht nur Retroklassiker, sondern auch aktuelle Titel wie League of Legends, Valorant oder alles, was ihm sonst gerade unter die Finger kommt.