Die rechtlichen Auseinandersetzungen über die Belästigungsvorwürfe bei Ubisoft entwickeln sich weiter. Yves Guillemot, der Geschäftsführer, wurde für den 1. Oktober 2025 vor das Gericht im Pariser Vorort Bobigny geladen.
- Verurteilungen wegen Straftaten von ehemaligen Angestellten
- Vorladung für die HR-Direktorin und Guillemot
- Ubisoft ist nicht Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen
- Ubisoft reagiert auf Vorfall
- Gewerkschaft übt Kritik an den Unternehmensleitern
Der Fall ist verknüpft mit den Verfahren gegen mehrere ehemalige Führungspersönlichkeiten des Unternehmens, die bereits im Juni 2025 verurteilt wurden.
Verurteilungen wegen Straftaten von ehemaligen Angestellten
Im Juni dieses Jahres wurden bereits drei frühere Manager von Ubisoft wegen sexueller Belästigung zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt. Die drei betroffenen ehemaligen Mitarbeiter verließen den Konzern jedoch bereits 2020 im Zuge einer umfassenden Kündigungs- und Rücktrittswelle.
Der Prozess stellte den vorläufigen Höhepunkt der seit 2020 anhaltenden Belastungen dar, denen Ubisoft ausgesetzt ist. Zu jener Zeit berichteten viele aktuelle und ehemalige Angestellte von einem giftigen Arbeitsumfeld und wiederholten Übergriffen.
Vorladung für die HR-Direktorin und Guillemot
Laut dem französischen Sender BFM TV wurde eine Vorladung gegen Guillemot erlassen. Dadurch ist er verpflichtet, am 1. Oktober persönlich vor Gericht zu erscheinen. Auch Personalchefin Marie Derain sowie Ubisoft als juristische Person wurden neben ihm vorgeladen.
Die Vorladung ist eine Reaktion auf eine Klage der Gewerkschaft Solidaires Informatiques sowie von vier Einzelpersonen, die bereits als Nebenkläger im Verfahren gegen die ehemaligen Manager aufgetreten waren.
Ubisoft ist nicht Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen
Die französische Staatsanwaltschaft hatte die Vorwürfe umfassend überprüft, entschied jedoch, dass es keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen Ubisoft oder das derzeitige Management geben wird. Im Juni wurde dies im Rahmen der Schlussplädoyers bestätigt.
Guillemots Vorladung betrifft damit kein individuelles Strafverfahren, sondern seine Rolle als CEO und die Verantwortung, die ihm für die Verstöße unter seiner Leitung zugeschrieben wird.
Ubisoft reagiert auf Vorfall
Cécile Russeil, Executive Vice President von Ubisoft, betonte in einer Stellungnahme, dass der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter höchste Priorität habe. Das Unternehmen verfolge eine Nulltoleranzpolitik gegenüber sexueller oder moralischer Belästigung, sexistischer Diskriminierung und anderen Formen von Übergriffen.
Guillemot hatte sich bereits 2020 zu den Vorwürfen geäußert. Damals erklärte er, dass einzelne Führungskräfte das Vertrauen, das er in sie gesetzt habe, missbraucht hätten. Er selbst habe sich nie von seinen Werten und ethischen Grundsätzen entfernt und wolle Ubisoft weiter umgestalten, um die Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft zu bewältigen.
Gewerkschaft übt Kritik an den Unternehmensleitern
Die Gewerkschaft Solidaires Informatiques betrachtet die Vorladung als ein bedeutendes Signal. Sie warf Ubisoft bereits in der Vergangenheit mangelnde Transparenz und unzureichende Konsequenzen vor. Ein Vertreter bestätigte, dass Guillemot die Vorladung zunächst nicht persönlich angenommen habe und auch seine Familie dies abgelehnt habe.
Die wiederauflebende öffentliche Aufmerksamkeit wird voraussichtlich zu einem neuen Druckanstieg für das Unternehmen führen. Selbst wenn strafrechtliche Konsequenzen ausbleiben, steht der CEO weiterhin unter moralischer und politischer Beobachtung.
Veröffentlicht: 26. August 2025 12:29 Uhr